CoronaSchVO (Coronaschutzverordnung)

Da im Zuge der neuen CoronaSchVO (Coronaschutzverordnung) der Betrieb unter Einhaltung eines Sicherheits-/Hygienekonzeptes wieder erlaubt ist. Hat der Vorstand sich zur Aufstellung dieser entschlossen.
Weiterhin gelten die Hygiene und Abstandregeln des Landes NRW und der Stadt Gelsenkirchen in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.

Regeln für die Nutzung der Strecke:
Über diese Regeln sind die Regeln des Kontaktverbots einzuhalten. Das bedeutet es ist immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m zu jeder anderen Person einzuhalten.
Es sind Masken (Mund- und Nasenschutz) und Handdesinfektionsmittel mitzubringen.
Teilnehmer müssen sich in der Teilnehmerliste eintragen.
Reine Zuschauer dürfen das Gelände nicht betreten.
Unser Eingangstor ist stets geschlossen zu halten.
Die Benutzung des Grills ist bis auf weiteres untersagt.
Auch im Fahrerlager ist der Abstand einzuhalten, daher wurde hier die mittlere Tischreihe entfernt und die Zahl der Personen unter dem Zelt auf max. 6 limitiert. Bis auf weiteres sind die Tische den Vereinsmitgliedern vorbehalten. Gastfahrer müssen sich ggf. Campingtische mitbringen – dieses empfehlen wir auch den Mitgliedern.
Auf dem Fahrerstand sind maximal 5 Fahrer zugelassen um auch hier die 1,5m Abstand einzuhalten Die Treppen sind in Aufgang und Abgang eingeteilt, da diese im oberen Bereich zusammenlaufen haben wir hier eine Vorrangsregelung. Da der untere es allgemein besser sieht, hat hier der/die Hinabgehende den Vorrang.
Bitte haltet euch an diese Regelung, da Verstöße dazu führen könnten, dass wir behördlich geschlossen werden.

Der Vorstand